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Grünes Licht für das Baugebiet Warmsrother Weg

Nach umfangreichen Bebauungsplanänderungen können dort 20 Häuser gebaut werden -Verkehrsbelastung vermindern-ROTH.

Erneut stand die Festsetzung des Bebauungsplanes "Am Warmsrother Weg" auf der Tagesordnung einer Ratssitzung. Die Anregungen und Empfehlungen etwa der Brandschutzbehörde, der Unteren Wasserbehörde, des Autobahnamtes Montabaur wegen Lärmschutzmaßnahmen wurden in den Plan eingearbeitet. Auch der Landesbetrieb Straßen und Verkehr ( LSV), der Abwasserversorgungsverband, die Telekom und Kabel Deutschland hatten Änderungswünsche. Die Landespflege reklamierte die Bereitstellung von Ausgleichsflächen. All das wurde mit Dipl.-Ing. Harald Hampel aus Engelstadt vom Planungsbüro Dörhofer besprochen und dann in vollem Umfang in den Bebauungsplan eingearbeitet. Der Auslegungsbeschluss wurde ebenso einstimmig gefasst wie die Vergabe der Kanal- und Wegeplanung. Der Bebauungsplan ist so konzipiert, dass nun 16 Einzelhäuser und zwei Doppelhäuser errichtet werden können.Die innerörtliche Verkehrsbelastung soll durch die Sperrung des Durchgangsverkehrs bewirkt werden. Auch darüber wurde im Rat schon wiederholt diskutiert. Die Antwort von Ortsbürgermeister Helmut Höning, dass diese Straße dem öffentlichen Verkehr gewidmet sei und daher nicht ohne weiteres gesperrt werden könne, führte zu neuen Überlegungen. Es solle nichts unversucht bleiben, die bestehenden Verkehrsbelästigungen von den Anliegern fern zu halten. Die Errichtung einer Urnenwand mit 24 Kammern ist geplant. Sie ist mit 14 000 Euro veranschlagt. Finanziell ist die Gemeinde nicht in der Lage, diese vorzufinanzieren. Eine Vorausfinanzierung durch den Erwerb einer Kammer, für die die Ruhefrist aber erst mit dem Todesfall beginnt, ist nach der Auskunft, die Ortsbürgermeister Höning erhalten hat, nicht statthaft. Über den Heimat- und Dorfverschönerungsverein werden Spenden gesucht. Unabhängig davon hat der Gemeinderat die Friedhofs- und Gebührensatzung um die Urnenwandbestattung ergänzt. Ein Fach mit Einfachbelegung kostet 600 Euro, ein Fach mit Doppelbelegung 800 Euro. Die Ruhezeit beläuft sich auf 25 Jahre. EineVerlängerung bei Doppelbelegung ist künftig möglich. (wei)Oeffentlicher Anzeiger vom 09.08.2005, Seite 22.

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RZ-Online Artikelarchiv vom 9.8.2005