RZ-Online Artikelarchiv vom 12.09.2007

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Bebauungsplan für Geistheiler

Parkplatz ohne Genehmigung - Ortsgemeinde erzielt Teilerfolg vor Gericht

ROTH/ KREIS BAD KREUZNACH. Wegen Untätigkeit hatte die 260-Seelen-Gemeinde Roth den Landkreis Bad Kreuznach verklagt, weil dieser nicht hinreichend gegen Schwarzbauten eines Geistheilers eingeschritten sei. Das Verfahren endete vor dem Verwaltungsgericht mit einem Vergleich: Gemeinde und Geistheiler müssen sich bis Jahresende auf einen Bebauungsplan einigen - oder die Bauaufsicht schreitet ein.

"Wir wollten Rechtssicherheit", so Roths Ortsbürgermeister Helmut Höning, der den Gemeinderat geschlossen hinter sich weiß. Der Geistheiler hat enormen Zuspruch. Heilsuchende aus dem gesamten Bundesgebiet sorgten für ein Verkehrschaos, bis der Geistheiler im Außenbereich unter anderem einen Parkplatz errichtete - ohne Genehmigung, wie der Ortsbürgermeister betont.

Die Kreisverwaltung verweist auf laufende Bauantragsverfahren und empfiehlt die Einigung auf einen Bebauungsplan. Den Vorwurf der Untätigkeit habe man widerlegen können.

(asu)

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