RZ-Online Oeffentlicher Anzeiger vom 21. September 2021

Foto: Jens Fink

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Am westlichen Ortsrand soll sich das Neubaugebiet „Im Althaus Weg - Am Warmsrother Weg“ an die bestehende Wohnbebauung angliedern.
Neubaugebiet in Roth nimmt weitere Hürde

Nun muss das Areal in den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde aufgenommen werden

Roth. Das vor einem Jahr vom Rother Gemeinderat beschlossene Neubaugebiet im Bereich „Im Althaus Weg - Am Warmsrother Weg" hat die nächste formale Hürde genommen. In ihrer jüngsten Sitzung berieten die Ratsmitglieder über die während der Offenlage eingegangenen Einwendungen von Trägern öffentlicher Belange. Letztlich hatten diese jedoch keinen wesentlichen Einfluss mehr auf die Planung.
Am westlichen Ortsrand soll sich das rund drei Hektar große Areal an die bestehende Wohnbebauung angliedern. Hier sollen auf einer Wohnbaufläche von rund zwei Hektar etwa 40 Bauplätze entstehen. Laut Bebauungsplan sind in dem allgemeinen Wohngebiet Häuser mit zwei Vollgeschossen und einer Gesamthöhe von 9,50 Metern vorgesehen. Einzel- und Doppelhäuser sind zulässig. Solaranlagen auf den Dächern wären laut Plan erlaubt.
Die Grundstücksgrößen werden sich wohl zwischen 450 und 600 Quadratmetern bewegen, auf Wunsch könnten auch 700 Quadratmeter große Grundstücke entstehen. Eine Anbindung des Neubaugebietes könnte über die St. Nikolausstraße oder den Warmsrother Weg erfolgen.
Die Gemeinde hofft, die Grundstücke innerhalb der nächsten zwei Jahre verkaufen zu können. Für Roth ist das Neubaugebiet die einzige Möglichkeit, sich noch räumlich auszudehnen. Junge Familien im Ort hätten die Gelegenheit, zu bauen und damit dauerhaft in der Heimatgemeinde zu bleiben. Nicht zuletzt würde sich die Gemeinde durch neu zugezogene Bürger wichtige Steuereinnahmen erschließen.
Um das Neubaugebiet zu realisieren, muss es in den Flächennutzungsplan (FNP) der Verbandsgemeinde aufgenommen werden. Der Rat beantragte daher, dass der VGRat beschließen soll, den FNP entsprechend zu ändern.
Um das im Neubaugebiet anfallende Oberflächenwasser aufzufangen, wird kein Regenrückhaltebecken gebaut. Stattdessen soll ein Stauraumkanal am Rande des - Areals installiert werden, der das Wasser aufnehmen und kontrolliert in umliegende Gräben einleitet. Das hat den Vorteil, dass weniger Bodenfläche verbraucht wird und daher weniger Ausgleichsfläche ausgewiesen werden muss. Ein Vertrag, den die Gemeinde mit den VG-Werken abschließt und der die Übernahme der Kosten für das Vorhaben regelt,sei bereits unterzeichnet, teilte Ortsbürgermeister Helmut Höning mit.
Bei Hochwasser ist in Roth insbesondere das Gewerbegebiet Reinacker gefährdet. Um bei Starkregen ein Volllaufen des Areals in Zukunft zu verhindern, soll das vom Büro Knittel für die ehemalige Verbandsgemeinde Stromberg entworfenen Hochwasserschutzkonzept umgesetzt werden. Allerdings müsse dies auch finanzierbar sein. Daher soll ein Architektenbüro zunächst eine Kostenschätzung vornehmen, beschlossen die Ratsmitglieder. spg

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